Allgemeine Mietbedingungen

Die in der Buchungsbestätigung des Vermieters genannten Mieträume sind für den Mieter aufgrund seiner Anfrage reserviert worden und es kommt auf der Grundlage der Buchungsbestätigung der folgende Mietvertrag zustande:

Abschnitt 1 Abschluss des Vertrages

Der Mietvertrag über die in der Buchungsbestätigung genannten Räumlichkeiten zwischen der BOOK-IT GmbH & Co.KG und dem Mieter kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter verbindlich zustande. Um den Erhalt zu bestätigen, muss der Mieter dem Vermieter die unterschriebene Bestätigung per Fax oder E-Mail zusenden.

Abschnitt 2 Gemietete Räume

(1) Dem Mieter werden die in der Buchungsbestätigung bezeichneten Mieträume zur vorübergehenden Nutzung als Wohnraum zur Verfügung gestellt; jede andere Nutzungsart bedarf der Zustimmung des Vermieters.

(2) Die Mieträume stehen dem Mieter am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Soll der Mieter nach 22.00 Uhr anreisen, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen.

(3) Der Mieter wird gebeten, die Inventarliste im Mietobjekt sofort nach seiner Ankunft auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuelle Fehler spätestens am Tag nach seiner Ankunft dem Vermieter zu melden.

Abschnitt 3 Rücktritt des Mieters

(1) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die dem Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:

(a) Rücktritt bis 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums - kostenlos;

(b) bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen des Mieters - 90 %;

(c) Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft können keine Erstattungen gewährt werden.

(2) Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so kann er einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Beitritt des Dritten widersprechen, wenn dieser finanziell oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietzins und die durch den Beitritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Abschnitt 4 Miete

(1) Die vom Mieter zu zahlende Miete ist in der Buchungsbestätigung angegeben.

(2) Alle Betriebskosten sind in der vereinbarten Miete enthalten. Eventuell vereinbarte Nachzahlungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Abschnitt 5 Zahlung der Miete und der Nebenkosten

(1) Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu vier Wochen ist die Zahlung sofort im Voraus fällig. Bei Aufenthalten von mehr als vier Wochen erhält der Mieter eine monatliche Rechnung des Vermieters. In diesen Fällen ist die Miete sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Als Zahlungsmittel werden Bargeld, Überweisung oder Kreditkartenzahlung akzeptiert, die jedoch im Einzelfall vom Vermieter ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden können.

(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs, nicht der Zeitpunkt der Absendung.

(3) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, pauschale Mahnkosten für jede schriftliche Mahnung in Höhe von 10,00 € und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der DeutschenBundesbank zu verlangen.

Abschnitt 6 Mietkaution

Bei Aufenthalten von mehr als 12 Wochen kann der Vermieter jederzeit die Zahlung einer Mietkaution in Höhe einer Monatsmiete verlangen.

Abschnitt 7 Laufzeit des Mietvertrags

(1) Die Dauer des Mietvertrages ist in der Buchungsbestätigung angegeben.

(2) Eine stillschweigende Vertragsverlängerung nach § 545 BGB für den Fall, dass der Mietgebrauch nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter fortgesetzt wird, ist ausgeschlossen.

Abschnitt 8 Zustand der gemieteten Räume

(1) Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befindet.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Mieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters vom Vermieter Schadensersatz für Mängel an der Mietsache verlangen; das Recht des Mieters zur Minderung der Miete oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt. Der Vermieter haftet nicht, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt.

Abschnitt 9 Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Vorauszahlung, Restzahlung, Kaution usw.) nicht rechtzeitig leistet oder sich in anderer Weise derart vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. In einer solchen Situation kann der Vermieter vom Mieter eine Entschädigung für die ihm bis zur Kündigung entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn verlangen.

Abschnitt 10 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Schäden am Gebäude oder in den Mieträumen sind dem Vermieter oder seinem Beauftragten unverzüglich zu melden. Für weitere Schäden, die durch verspätete Anzeigen entstehen, haftet der Mieter.

(2) Abfälle, Asche/Schlacke, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches dürfen nicht in Ausgüsse oder Toiletten geworfen oder geschüttet werden. Kommt es durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften zu Verstopfungen in den Abwasserleitungen, so hat der Verursacher die Kosten der Reparatur zu tragen.

(3) Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner Sorgfaltspflicht entstehen.

(4) Ebenso haftet der Mieter für alle Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeitnehmer, Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten oder Handwerker oder durch Personen, die sich mit seiner Zustimmung in den Mieträumen aufhalten oder ihn besuchen, verursacht werden.

(5) Der Mieter hat zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch den Gebrauch der Mietsache abgegrenzten räumlichen/physikalischen Bereich liegt. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen oder Anlagen, die von mehreren Mietern gemeinsam genutzt werden.

(6) Der Mieter hat Schäden, für die er einzustehen hat, unverzüglich zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist nach, so kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen. Bei drohendem Schaden oder unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters ist eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung nicht erforderlich.

11 Nutzung der gemieteten Räume/Bereitstellung an Dritte

(1) Alle unsere Gebäude sind Nichtraucherhäuser, bei Verstößen gegen das Rauchverbot werden dem Verantwortlichen/Mieter die Kosten für die Sonderreinigung in Rechnung gestellt.

(2) Die Mieter werden gebeten, sich gegenseitig mit Respekt und Rücksicht zu behandeln. Insbesondere sind Lärmbelästigungen, insbesondere Türenknallen und solche Handlungen zu unterlassen, die die anderen Bewohner durch den von ihnen verursachten Lärm belästigen und die Ruhe im Haus stören. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr dürfen Radio-, Fernseh- und Phonogeräte nur in geringer Lautstärke benutzt werden.

(3) Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, die Mieträume oder einen Teil davon unterzuvermieten oder einem Dritten zu überlassen. Verweigert der Vermieter diese Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund in der Person des Dritten vor.

(4) Der Vermieter kann seine Zustimmung zur Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an einen Dritten von der Zahlung eines angemessenen Zusatzentgelts abhängig machen.

(5) Stellt der Mieter die Mieträume einem Dritten zum Gebrauch zur Verfügung, so haftet er für jedes Verschulden des Dritten bei der Benutzung, auch wenn der Vermieter die Überlassung zum Gebrauch gestattet hat.

(6) Bei unerlaubter Untervermietung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter das Untermietverhältnis so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, auflöst. Kommt er dem nicht nach, kann der Vermieter den Hauptmietvertrag fristlos kündigen.

Abschnitt 12 Haltung von Tieren

(1) Die Haltung von Tieren ist in der Regel nicht gestattet.

Abschnitt 13 Elektrizität, Gas und Wasser

(1) Die vorhandenen Versorgungsnetze für Strom, Gas und Wasser können vom Mieter nur insoweit genutzt werden, als keine Überlastung eintritt. Einen darüber hinausgehenden Bedarf kann der Mieter nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durch eine Erweiterung der Versorgung auf eigene Kosten decken.

(2) Bei Störungen oder Schäden an einer Versorgungsleitung hat der Mieter für deren sofortige Abschaltung zu sorgen und den Vermieter oder dessen Beauftragten unverzüglich zu benachrichtigen.

(3) Eine Änderung der Energieversorgung, insbesondere eine Änderung der Spannung, berechtigt den Mieter nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter.

(4) Wird die Versorgung mit Strom, Gas oder Wasser oder die Abwasserbeseitigung aus einem Grund unterbrochen, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, so hat der Mieter keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Vermieter.

§ 14 Bauliche Veränderungen durch den Vermieter

(1) Der Mieter hat alle Maßnahmen des Vermieters zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die der Verbesserung der Mieträume oder anderer Gebäudeteile, der Einsparung von Heizenergie oder Wasser oder der Schaffung neuen Wohnraums nach den §§ 554 Abs. 1 und 554 Abs. 2 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Mieter hat die betroffenen Räume nach Terminabsprache zur Verfügung zu stellen und darf die Durchführung der Arbeiten nicht schuldhaft behindern oder verzögern. Andernfalls haftet er/sie für den dadurch entstehenden Schaden.

(2) Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder Schadensersatz verlangen. Der Mieter hat jedoch ein Recht auf Mietminderung, wenn die Maßnahmen des Vermieters den Gebrauch der Mieträume vollständig ausschließen oder erheblich beeinträchtigen oder zu besonderen Unannehmlichkeiten für den Mieter führen.

Abschnitt 15 Beendigung des Mietvertrags

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume vollständig zu räumen und spätestens am Abreisetag bis 10.00 Uhr in einem sauberen Zustand zurückzugeben.

(2) Der Mieter hat alle Schlüssel zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem Nachmieter durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen.

16 Mehrere Personen als Vertragspartner

(1) Besteht eine Mietpartei aus mehreren Personen, so haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

(2) Erklärungen, die gegenüber den Mietern wirksam sind, müssen von und gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig bis auf Widerruf, solche Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben. Diese Vollmacht gilt auch für den Empfang von Kündigungen, nicht aber für den Ausspruch von Kündigungen oder den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst mit dem Zugang beim Vermieter wirksam.

17 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages / Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel sind die Mietvertragsparteien verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die der ursprünglichen Regelung in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht am nächsten kommt. Die Mietvertragsparteien sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet.

(3) Alle Mitarbeiter von BOOK-IT sind einzeln bevollmächtigt, den Vermieter bei Abschluss oder Beendigung des Mietvertrages zu vertreten. Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme der vom Mieter zu entrichtenden Mietzahlungen, sofern diese in bar geleistet werden.

(4) Für die Nutzung des Gästehauses gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort der Mietsache.

18 Regeln für die Nutzung des Internets

(1) Der Eigentümer des Gästehauses stellt einen Internetzugang zur Verfügung. Das Kopieren oder Herunterladen von Musik oder Filmen ist streng verboten. Verstöße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästehauses führen zur sofortigen

Beendigung der Internetnutzung; in diesem Fall werden die gezahlten Gebühren nicht zurückerstattet.

(2) Jeder Nutzer verpflichtet sich, die anerkannten Gepflogenheiten im Internet (Netiquette) zu beachten und die Sicherheit/Funktionalität anderer Systeme im Internet nicht zu gefährden bzw. nicht zu versuchen, in das Netzwerk des Gästehauses oder andere externe Netzwerke einzudringen. Alle Nutzer verpflichten sich, alle geltenden lokalen, nationalen und internationalen (falls vorhanden) Gesetze und Richtlinien zu beachten. Sie sind allein verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen, die während ihrer Nutzung des Internets auftreten.

(3) Das Gästehaus ist eine frei zugängliche Einrichtung. Die Nutzerinnen und Nutzer werden daher gebeten, bei der Nutzung des Internets auf Seiten und Dienste mit pornografischen, gewaltverherrlichenden, rechtsextremen oder anstößigen Inhalten sowie auf Inhalte, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) gelistet sind, zu verzichten. Vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen, dass der Zugriff auf Seiten und Dienste der oben genannten Art als Straftat oder Ordnungswidrigkeit einzustufen ist. Kinder und Jugendliche dürfen nur Spiele spielen, die für ihre Altersgruppe zugelassen sind.

(4) Die Nutzung der im Gästehaus zur Verfügung gestellten Hard- und Software erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Anschluss von Hardware, die sich im Eigentum des Nutzers befindet, ist nicht gestattet, der Betreiber des Gästehauses haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung, auch für alle Fälle der Fahrlässigkeit, besteht nur bei der Verletzung von Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten) und ist auf den für den Betreiber des Gästehauses vorhersehbaren Schaden in Höhe von maximal 200,00 € je Schadensfall begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, besteht nicht. Das Gästehaus übernimmt keine Gewähr für die technische Stabilität und Verfügbarkeit des Internet-Netzes sowie für die Erreichbarkeit einzelner Internet-Server. Der Betreiber des Gästehauses haftet nicht für Schäden, die den Nutzern oder Dritten durch unsachgemäße oder böswillige Handlungen (z.B. Hacker, Viren) entstehen, da die Daten ungeschützt im Internet übertragen werden. Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienst des Gästehauses von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung stehen.

Stand: Januar 2024